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gültig ab 1. Janur 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Wir wollen unsere Produkte und Dienstleistungen genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen und streben mit Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Dazu ist es wichtig, dass wir uns in Wort, Plan und Bild möglichst so ausdrücken, dass keine Missverständnisse entstehen. Sollte unsere Kommunikation für Sie unbekannte Beschreibungen oder Fachausdrücke enthalten, bitten wir Sie sofort nachzufragen. Dadurch können Unsicherheiten oder Falschlieferungen vermieden werden. Ohne Ihren Gegenbericht (spätestens sofort nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung) wird der Auftrag wie vereinbart ausgeführt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten dabei folgende Bedingungen:

1. Offerten, Preise, Preisbindung

Unsere Offerte ist 3 Monate gültig, für Handelsprodukte (z.B. Haushalt-Apparate) gelten die am Bestelltag aktuellen Preise. Die Offertenpreise sind mengenabhängig kalkuliert, Änderungen in der Menge haben auch Preisänderungen zur Folge. In den Preisen nicht eingerechnet ist, auf Wunsch der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers geleistete Überzeit, Nacht- od. Sonntags-Arbeit. Unvorhergesehener Aufwand, der uns bei der Offertenstellung nicht bekannt war, wird als Zuschlag verrechnet. Allfällige Mehrkosten werden wir sofort nach Bekanntwerden der AuftraggeberIn avisieren.

2. Regiearbeiten

Der Regieansatz kommt nur da zur Anwendung wo Ausführung nach Aufwand vereinbart wurde. Darin sind die anteilsmässige Benutzung von Standardmaschinen, Kleinmaschinen, Werkzeuge, das Fahrzeug und die Spesen (Mittag) enthalten. Spezialmaschinen und eingemietete Hilfsmittel werden separat verrechnet. Die Regiearbeiten werden mit Arbeitsstunden und Material nach Positionen sortiert, bei der Schlussrechnung detailliert aufgelistet. Wenn Sie tägliche Rapporte wünschen, dann teilen Sie uns das bitte spätestens vor unserem Arbeitsbeginn mit.

3. Arbeitsbedingungen + Messvorschriften

Es gelten die einschlägigen Bedingungen der SIA-Normen (118, 126, 131, etc.) Der Stand der übrigen Bauarbeiten soll für unsere Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen. Die Zufahrt und der Zugang zum Montageplatz müssen gewährleistet sein, wir rechnen auch damit, dass für unseren Lieferwagen in der Nähe ein Parkplatz zur Verfügung steht.

4. Liefertermine

Wir setzen alles daran die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Frist läuft ab der Klärung aller Details. Ihre allfälligen Änderungswünsche nach Beginn unserer Arbeitsvorbereitung, führen in der Regel zu Termin- und/oder Kostenfolgen.

5. Abnahme, Garantie + Haftung

Alle von uns ausgeführten Arbeiten sind nach der beendigten Montage/Lieferung von der Bauherrschaft oder der stellvertretenden Person sofort und unaufgefordert zu kontrollieren. Allfällige Mängel können Sie uns innert 5 Arbeitstagen schriftlich melden. Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre, für Reparaturen 3 Monate. Für Handelsprodukte gilt ausschliesslich die Herstellergarantie. Die Garantie erstreckt sich auf Materialfehler oder unsachgemässe Ausführung/Montage. Diese Mängel werden kostenlos behoben, Folgekosten sind ausgeschlossen. Für Naturprodukte wie Holz, Granit, etc. gelten die Muster als Richtwerte in Bezug auf Farbe und Struktur. Kleinere Farbabweichungen zwischen Massivholz und Furnier, sowie Struktur- und Farbabweichungen bei Granitfugen gelten nicht als Mangel. Bei farblicher Anpassung zu bestehenden Teilen, sind kleine Abweichungen in Farbe, Glanz und Textur zu tolerieren. Holz nimmt von der Umgebungsluft Feuchtigkeit auf. Wir trocknen unser Holz dem Einsatzort entsprechend. Die Luftfeuchtigkeit in Räumen darf nie über 60% sein, das entspricht ca. 11% Holzfeuchte. Schäden die aus solchem Feuchtigkeitseinfluss entstehen, sind nicht garantieberechtigt!

6. Wartung und Nutzung

Als Basisanforderung gilt die private Nutzung. Erhöhte Anforderungen für gewerbliche oder industrielle Nutzung sind ausdrücklich zu verlangen. Die Bauherrschaft ist für die korrekte Wartung und Nutzung verantwortlich.

7. Leistungen

Inbegriffene Leistungen sind Offertenstellung (ab der 2. Offerte können je nach Aufwand Kosten anfallen), Produktionsplanung, Lieferung und Verteilung auf der Baustelle sowie einmaliges Einbauen. Zusätzliche Arbeitsgänge z.B. Aus- und Einhängen oder Einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen wie z.B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig. Nicht inbegriffene Leistungen sind erweiterte, individuelle Beratungen mit Modellen, Prototypen oder grossen Mustern, objektbezogene behördliche Abklärungen (Brandschutz, Fluchtwege, etc.), Schutz gegen Beschädigung nach dem Einbau, auf Wunsch der Kundschaft geleistete Überzeit- und Nachtzuschläge, zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, Anpassungsarbeiten infolge ungenauer Pläne der Architektur, Bauschäden durch Dritte nach der Abnahme und die Mehrwertsteuer. Auf der Schlussabrechnung wird die MwSt. aufgerechnet und offen deklariert. Abweichende Leistungen müssen in unserem Angebot schriftlich aufgeführt sein.

8. Zahlungsbedingungen

30 Tage netto. Rabatte und Skonto sind nicht vorgesehen. Bei Summen über CHF 5'000.-, eine Teilzahlung von 50% vor der Montage. Bei Summen über CHF 20'000.- gemäss SIA: 1/3 bei der Bestellung, 1/3 vor der Montage, 1/3 nach der Leistungserbringung. Bei grösseren Objekten (nach Absprache) gemäss SIA: 30% bei der Bestellung, 30% vor der Montage, 30% nach der Leistungserbringung und 10% nach der Abrechnung. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Bei längerem, nicht durch uns verschuldetem Unterbruch, werden die aufgelaufenen Kosten verrechnet. Ab 30 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist und Versenden einer Mahnung werden 20 CHF Mahngebühr + 5% Verzugszinsen verrechnet. Ab dem 70. Tag nach Fertigstellung der Arbeit sind wir ausdrücklich berechtigt für den ausstehenden Restbetrag das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch zu Lasten der betroffenen Parzelle, unter Kostenfolge für die Auftraggeberin bzw. für den Auftraggeber, eintragen zu lassen. (SIA 118 Art. 160).

9. Urheberrecht/unlauterer Wettbewerb

Um Ihre persönlichen Wünsche in eine Offerte zu fassen, entwickeln wir für Sie gerne Ideen und Vorschläge. Da dies zum Teil einen erheblichen Aufwand bedeutet, bitten wir Sie unser geistiges Eigentum vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf es nicht an andere Firmen weitergegeben werden. (UWG Art. 5) Durch Ihre Auftragserteilung oder eine entsprechende Entschädigung gehen diese Rechte in Ihren Besitz über. Aufwand welcher ab der 2. Offerte entsteht, wird bei einer allfälligen Absage in Rechnung gestellt.

10. Koordination/Bauprogramm

Sobald mehr als ein Handwerker an Ihrem Auftrag beteiligt ist, ist eine Koordination nötig. Auch hier unterstützen wir Sie: Kostenlos inbegriffen ist für Sie die technische und terminliche Koordination bis zum Umfang eines Küchenumbaus. Für Folgen aus der Nichteinhaltung unserer Vorgaben übernehmen wir keine Gewähr. Alle weitergehenden Bauführungen erfolgen nur gegen separate Verrechnung. Ohne anders lautende Abmachung ist das Einholen der notwendigen Bewilligungen, z.B. Baubewilligung, etc., Sache der Bauherrschaft oder deren Vertretung.

11. Änderungen und Abweichungen

Änderungen und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Als Bestandteil und weiterführende Definitionen unserer hier aufgeführten AGB gelten die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schreiner- und Innenausbauarbeiten, VSSM-AGB»,welche Sie auf der Webseite vom Verband unter www.vssm.ch herunterladen können.

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